Die Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen nach Paragraf 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG) soll Anreize für den Mietwohnungsbau setzen und galt zunächst nur für Baumaßnahmen aufgrund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellten Bauantrags bzw. in diesem Zeitraum getätigter Bauanzeige. Sie ist jedoch mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) verlängert und neugefasst worden.
Mit dem Jahressteuergesetz 2019 (JStG 2019) war ein neuer Paragraf 3 Absatz 6a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) eingeführt worden. Dieser beseitigte die Unsicherheit bezüglich der Zuordnung der Warenbewegung bei sog. Reihengeschäften. Es kommt danach seit dem 1. Januar 2020 nur noch darauf an, wer die Beförderung oder Versendung der Waren veranlasst. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Neuregelung jetzt in einer Verwaltungsanweisung kommentiert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) angepasst.
Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung der Kindertagespflege auf den neuesten Stand gebracht. Von praktischer Bedeutung ist dabei insbesondere, dass aufgrund des gestiegenen Preisniveaus die Betriebsausgabenpauschale für selbständige Tagesmütter – oder wie es korrekt heißt: für Kindertagespflegepersonen – ab dem Veranlagungszeitraum 2023 angehoben worden ist.
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt kein Gestaltungsmissbrauch im Sinne von Paragraf 42 der Abgabenordnung (AO) vor, wenn ein Ehegatte einen Pkw erwirbt und ihn anschließend an seinen freiberuflich tätigen Ehepartner vermietet. Der vermietende Ehegatte kann grundsätzlich in seiner Umsatzsteuer-Erklärung die Vorsteuer aus der Anschaffung des Pkw geltend machen, wenn er mit der Vermietung wirtschaftlich tätig ist und die Anschaffung eigenständig finanzieren kann. Das eröffnet interessante Steuersparchancen.
Das JStG 2022 ist ein typisches Omnibusgesetz und enthält Änderungen zu vielen unterschiedlichen Steuergesetzen, die in keinem Zusammenhang zu einander stehen. Die einkommensteuerlichen Neuerungen haben wir Ihnen in einem gesonderten Beitrag vorgestellt. Hier stehen die wichtigsten Änderungen bei der Umsatzsteuer und anderen Steuergesetzen im Fokus.
Oftmals erfüllen Werbeunternehmer ihre Aufträge gegenüber ihren Kunden durch das Anbringen von Werbeflächen auf Kraftfahrzeugen, die dann im Stadtbild bewegt werden. Hierfür wird verschiedenen Institutionen (soziale Einrichtungen, Vereine, Verbände, Kommunen, Interessenverbänden, etc.) ein entsprechend mit Werbeflächen versehenes Fahrzeug überlassen (sog. Werbemobil). Die Finanzverwaltung hat jüngst die sich daraus ergebenden Konsequenzen bei der Umsatzsteuer aufgezeigt.
Eigentlich war vorgesehen, dass § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) spätestens ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden ist. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist die Regelung, die eine Option für das alte Umsatzsteuerrecht ermöglicht, jedoch nochmals um zwei weitere Jahre verlängert worden. Städte und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts haben damit die Möglichkeit, den Startzeitpunkt bis zum 1. Januar 2025 zu verschieben. Die Kommunen stehen vor der Wahl, ab wann sie das neue Recht anwenden möchten.
Im Koalitionsvertrag 2021 ist als Ziel formuliert, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung noch intensiver zu bekämpfen. So soll die Betrugsanfälligkeit der Umsatzbesteuerung durch die schnellstmögliche Einführung eines bundesweiten elektronischen Meldesystems für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen gesenkt werden. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jüngst hierzu Details mitgeteilt. Es sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden, um das bestehende System zu modernisieren und zu entbürokratisieren. Dies gilt auch für die Schnittstelle zwischen der Verwaltung und den Unternehmen.
Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. Jahressteuergesetz 2019) ist zum 1. Januar 2020 eine neue Steuerbefreiung bei der Umsatzsteuer für die Leistungen selbständiger Personenzusammenschlüsse an ihre Mitglieder eingeführt worden. Sie ist geregelt in § 4 Nr. 29 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu aktuell ein Einführungsschreiben veröffentlicht.
Nach § 138 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) bestehen für Unternehmen besondere Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt seine Verwaltungsanweisung hierzu auf den neuesten Stand gebracht. Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick.
Ausfuhrlieferungen von Unternehmern sind umsatzsteuerfrei. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Verkäufe von Unternehmern an Reisende aus Drittländern, also Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), im nichtkommerziellen Reiseverkehr für den privaten Bedarf. Man spricht vom „Export über den Ladentisch“. Eine unmittelbare Steuererstattung durch die Finanzämter an die Käufer ist dabei allerdings nicht möglich.
Unternehmer können sich die Umsatzsteuer, die ihnen von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wird, als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Voraussetzung ist insbesondere eine ordnungsgemäße Rechnung. Diese muss eine korrekte Beschreibung der Leistung erhalten. Was Lieferungen angeht, gibt es jetzt eine Erleichterung. Das Bundesfinanzministerium akzeptiert die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zugunsten der Steuerzahler.
Die steuerliche Behandlung einer unentgeltlichen bzw. verbilligten Abgabe von Wärme bei einer Biogasanlage mit Blockheizkraftwerk ist immer wieder Thema in der täglichen Besteuerungspraxis. Wir bringen Sie auf den neuesten Stand, was die Ertragsbesteuerung und die Umsatzsteuer angeht.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat im Internet einen sehr umfassenden Fragen- und Antworten-Katalog (Frequently Asked Questions, FAQ) zur Belegausgabepflicht und zum so genannten Kassengesetz veröffentlicht. Aus den fast hundert Themen haben wir die interessantesten für Sie ausgewählt und die Antworten kurz zusammengefasst.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Anlass genommen, die Ausführungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und unlauteren Wettbewerbshandlungen auf den neuesten Stand zu bringen.
Die Unwetterereignisse im Juli 2021 in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen haben zu flächendeckenden Zerstörungen und zu einem Kollaps der Versorgung in den betroffenen Gebieten geführt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder schnell reagiert und Billigkeitsmaßnahmen bei der Umsatzsteuer geregelt, um betroffene Unternehmer bei der Bewältigung der außergewöhnlichen und parallel zur Corona-Pandemie eingetretenen Unwetterereignisse zu unterstützen.
Unter bestimmten Voraussetzungen akzeptiert es die Finanzverwaltung, wenn die elektronische Buchführung und elektronische Aufzeichnungen ins Ausland verlagert werden. Immer mehr international tätige Unternehmen sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, um Verwaltungskosten einzusparen und Effizienzgewinne zu realisieren. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat jetzt hierbei auftretende Zweifelsfragen beantwortet.
Die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets der Europäischen Union ist mit dem Jahressteuergesetz 2020 in nationales, deutsches Recht umgesetzt worden. Das VAT E-Commerce Package, wie es auf Englisch heißt, führt insbesondere zu grundlegenden Änderungen für die Umsatzbesteuerung im grenzüberschreitenden Versandhandel. So werden ab dem 1. Juli 2021 grenzüberschreitende Lieferungen an Endverbraucher innerhalb der EU konsequent dort der Umsatzsteuer unterworfen, wo der Konsum stattfindet.
Die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Kommt es hierbei zu einer falschen Beurteilung, führt dies zu einem enormen Berichtigungsaufwand und kann sowohl den Veräußerer als auch den Erwerber teuer zu stehen kommen. Die Fälle der Übertragung von ganzen Unternehmen, Teilbetrieben oder Grundstücken sollten daher in der Praxis sehr sorgfältig geprüft werden.
Viele Steuerzahler verschenken bares Geld, weil sie die strengen Formvorschriften für Bewirtungskosten nicht einhalten. Kommt ein Sachbearbeiter oder Betriebsprüfer dahinter, werden die Betriebsausgaben ohne Wenn und Aber gestrichen. Aber es gibt auch gute Nachrichten. So sind die Möglichkeiten für Arbeitnehmer gestiegen, das Finanzamt an Bewirtungskosten zu beteiligen.
Mit dem „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vom 11. Dezember 2018, dem so genannten „Jahressteuergesetz 2018“, hatte der deutsche Gesetzgeber die Regelungen der europäischen Gutschein-Richtlinie vom 27. Juni 2016 in das nationale Umsatzsteuergesetz (UStG) übernommen. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium (BMF) Details zur Anwendung der neuen Regeln veröffentlicht.
Für Unternehmer ist die Frage, ob die Berichtigung von Rechnungen umsatzsteuerlich auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung zurückwirkt, von großer praktischer Bedeutung. Ist dies nicht der Fall, drohen bei einer Korrektur des Vorsteuerabzugs erhebliche Zinszahlungen an das Finanzamt.
Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage - Anspruch des Konkurrenten eines gemeinnützigen Vereins auf Auskunft über den Umsatzsteuersatz.